Kfz-Zulassungsstelle Ratzeburg

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Ratzeburg. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Ratzeburg Kontakt
Barlachstr. 2
23909 Ratzeburg

Zuständig für den Bezirk: Herzogtum Lauenburg
Telefon: 04151/8673-0
Telefax: 04151/8673-60
E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de
Website: www.kreis-rz.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Ratzeburg

Foto Kfz-Zulassungsstelle Ratzeburg

Montag07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag14:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag14:00 – 18:00 Uhr
Freitag07:30 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zur Kfz-Zulassungsstelle Ratzeburg

Barlachstrasse 2, 23909 Ratzeburg

RZ Wunschkennzeichen für Ratzeburg

Im Kreis Herzogtum Lauenburg (Schleswig-Holstein) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Online einen Termin ausmachen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Elmenhorst näher dran ist
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2020