Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde und Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsbehörde Rüsselsheim
Hans-Sachs-Straße 96
65428 Rüsselsheim

Telefon: 6152/989840-00
Telefax: 06152/989840-40
E-Mail: zulrhm@kreisgg.de
Website: www.kreisgg.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim

Montag08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch07:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag08:00 Uhr – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

GG Wunschkennzeichen

Im Kreis Groß-Gerau (Hessen) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Anfahrt zur Kfz-Zulassungsstelle Rüsselsheim

Hans-Sachs-Straße 96, 65428 Rüsselsheim

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit solltest du mit einer langen Wartezeit rechnen
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Groß-Gerau näher dran ist
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Online einen Termin buchen
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Rüsselsheim oder im Kreis Groß-Gerau du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 8. Januar 2023