Kfz-Zulassungsstelle Tuttlingen

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Tuttlingen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Tuttlingen Kontakt
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen

Telefon: 07461/926-0
Telefax: 07461/926-3087
E-Mail: zulassung@landkreis-tuttlingen.de
Website: landkreis-tuttlingen.de
Facebook: fb.com/stadt.tut


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Tuttlingen

Montag07:30 – 13:00 Uhr
Dienstag07:30 – 13:00 Uhr
Mittwoch07:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag07:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag07:30 – 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zum Landratsamt Tuttlingen

Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen

TUT Wunschkennzeichen für Tuttlingen

Im Landkreis Tuttlingen kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es bei der Straßenverkehrsbehörde schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Online einen Termin machen
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Tuttlingen oder im Landkreis und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 26. Dezember 2016