Kfz-Zulassungsstelle Waiblingen

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Waiblingen. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Waiblingen
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen

Telefon: 07151/501-1252
Telefax: 07151/501-1747
E-Mail: kfz-zulassung@rems-murr-kreis.de
Website: www.rems-murr-kreis.de


Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Waiblingen

Montag06:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag06:30 Uhr bis 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Anfahrt zum Landratsamt Waiblingen

Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen

Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Zulassungsstelle leicht zu erreichen.

WN Wunschkennzeichen

Im Rems-Murr-Kreis (BW) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Backnang oder Schorndorf näher dran ist
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Waiblingen und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2020