Kfz-Zulassungsstelle Waldkraiburg

Informationen zur Kfz-Zulassungsstelle Waldkraiburg. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind, findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Waldkraiburg
Teplitzer Str. 21
84478 Waldkraiburg

Telefon: 08631/699-622
Telefax: 08631 699 776
E-Mail: zulassungsstelle@lra-mue.de
Webseite: www.lra-mue.de

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Waldkraiburg

Montag07:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag07:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag07:30 bis 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Der Annahmeschluss ist 15:30 Uhr. Also am besten früher da sein.

MÜ Wunschkennzeichen für Waldkraiburg

Im Landkreis Mühldorf (Bayern) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.
Schilder sollte man lieber im Internet bestellen da diese vor Ort über das dreifache kosten. Für Motorräder können maximal 5-stellige Kombinationen zugeteilt werden. 3-stellige Kennzeichen sind nur bei Bedarf möglich, hierfür ist die Rücksprache mit der Zulassungsstelle erforderlich. Umlaute (Ä,Ü,Ö) sowie die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SD und SS sind nicht zulässig.

Anfahrt zur Kfz Außenstelle Waldkraiburg

Teplitzer Straße 21, 84478 Waldkraiburg

Tipps wenn es schnell gehen soll:

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Mühldorf oder Waldkraiburg und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 18. Februar 2023