Kfz-Zulassungsstelle Zeven

Informationen zur Straßenverkehrsbehörde in Zeven. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Zeven
Nelkenweg 70
27404 Zeven

Telefon: 04281/983-6130
Telefax: 04281/983-6145
E-Mail: zulassungsbehoerde@lk-row.de
Website: www.lk-row.de

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Zeven

Montag07:30 – 12:00 Uhr
Dienstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag07:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
Freitag07:30 bis 12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Der Annahmeschluss vormittags ist jeweils um 11:30 Uhr. Am besten früher vor Ort sein damit man noch eine Nummer ziehen kann.

ROW Wunschkennzeichen

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Anfahrt zur Zulassungsstelle Zeven

Nelkenweg 70, 27404 Zeven

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Prüfen ob die Zulassungsstelle Rotenburg oder Bremervörde näher dran ist
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Zeven und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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Beitrag zuletzt aktualisiert am 9. Februar 2018