Kfz-Zulassungsstelle Zweibrücken

Informationen zur Zulassungsbehörde in Zweibrücken. Weitere Tipps und welche Papiere mitzubringen sind findest du am Ende der Seite.

Kfz-Zulassungsstelle Zweibrücken
Maxstraße 1
66482 Zweibrücken

Telefon: 06332/871-334
Telefax: 06332 871 348
E-Mail: kfz.zulassung@zweibruecken.de
Website: www.zweibruecken.de
Facebook: StadtverwaltungZweibruecken

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie Motorrädern. Außerdem vergibt sie Wunschkennzeichen und Feinstaubplaketten.

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle Zweibrücken

Öffnungszeiten von September bis Juni
Montag 7:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 07:30 – 11:30 Uhr
Mittwoch 07:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag 07:30 – 17:30 Uhr
Freitag 07:30 – 11:30 Uhr
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen

Anfahrt zum Ordnungsamt Zweibrücken

Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken

ZW Wunschkennzeichen

In Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) kannst du dir ein Wunschkennzeichen auch online aussuchen, ganz ohne nervige Öffnungszeiten. Folgende Schilder können reserviert werden: Kennzeichen für PKW / LKW, Motorrad sowie Saison- und Oldtimerkennzeichen. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, kannst du das Nummernschild auch gleich online kaufen. Dann wird alles für dich erledigt.

Tipps wenn es schnell gehen soll:

  • Frühmorgens sind die Wartezeiten kürzer
  • Zur Mittagszeit musst du länger warten
  • Vorher einen online Termin vereinbaren
  • An Schulferien gibt es besonders viele Leute
  • Brückentage haben viele Besucher, deswegen dauert eine Anmeldung lange
  • Deinen Wartemarkenaufruf nicht versäumen.

Voraussetzungen zur Kfz-Zulassung:

  • Dein Hauptwohnsitz ist Zweibrücken und du bist dort gemeldet.
  • Du hast bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
  • Die Zulassung kostet ungefähr 27 Euro

Welche Unterlagen muss ich zur Kfz-Zulassung mitbringen?

  • Siebenstellige Versicherungsnummer (eVB Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) alt = Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) alt = Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Beleg für die letzte Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für Einzug Kfz-Steuer

Weitere nützliche Links:

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